Allgemeine Einkaufsbedingungen (als PDF-Datei hier)
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1.Allgemeine Bestimmungen
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a)Für alle Bestellungen der OKA APPARATEBAU GmbH & Co. KG, Saarwiesenweg 4, 66333 Völklingen, im Folgenden Besteller genannt - gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.
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b)Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
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c)Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt wurden. Das Angebot kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.
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2.Lieferung und Versand
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a)Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung des Bestellers zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an.
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b)Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften des Bestellers und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern des Bestellers angegeben.
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c)Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde.
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3.Lieferfristen, Liefertermine
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a)Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort.
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b)Der Besteller ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.
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4.Qualität und Abnahme
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a)Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware dem Stand der Technik, einschlägigen Normen und unterbreiteten Pflichtenheften entspricht.
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b)Der Besteller behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.
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c)Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.
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d)Zu liefernde Maschinen und Anlagen müssen insbesondere den einschlägigen Normen und den am Lieferort gültigen Vorschriften, insbesondere den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
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e)Im Falle einer vereinbarten Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen.
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f)Alle Dokumentationen und zum Betrieb der gelieferten Waren erforderliche Schriftstücke wie zum Beispiel Betriebsanleitungen sind vom Auftragnehmer in Deutscher Sprache mitzuliefern. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Dokumenten durch den Auftragnehmer 3-fach in Schriftform und 1-fach auf üblichem Datenträger (bspw. CD).
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5.Preise und Zahlungsbedingungen
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a)Vereinbarte Preise sind Höchstpreise; Preisermäßigungen in der Zeit zwischen Bestellung und Bezahlung der Rechnung kommen dem Besteller zugute.
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b)Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
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c)Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Die Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels berechtigt den Besteller, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten, bzw. bereits gezahlte Beträge zurückzufordern.
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d)Vorbehaltlich einzelvertraglicher anders lautender Regelungen sind Rechnungen grundsätzlich zahlbar 30 Tage ab Rechnungslegung. Für Zahlungen innerhalb 8 Tagen ab Rechnungszugang stehen dem Besteller Skonto in Höhe von 3% des Rechnungsbetrages zu, für Zahlungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungszugang Skonto in Höhe von 2%.
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6.Aufrechnung und Abtretung
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a)Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
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b)Die Abtretung von Forderungen gegen den Besteller ist nur mit deren schriftlicher Zustimmung wirksam.
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7.Gewährleistung
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a)Die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht durch einzelvertragliche Regelung etwas anderes ergibt. Der Auftragnehmer stellt den Besteller auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Auftragnehmer sichert das Bestehen einer angemessenen Produkthaftpflichtversicherung zu.
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b)Die Gewährleistungsfrist beträgt mindestens 24 Monate ab Anlieferung am Erfüllungsort bzw. ab Inbetriebnahme der Lieferung, sofern diese zum ordnungsgemäßen Gebrauch erforderlich oder vom Lieferanten vorgeschrieben ist. Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist länger, so gilt diese.
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c)Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl durch den Besteller kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlaß nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. In dringenden Fällen ist der Besteller - nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer - berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist der Besteller berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen.
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d)Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung.
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e)Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrecht zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch den Besteller erfolgen.
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8.Informationen und Daten
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Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die der Besteller dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben Eigentum des Bestellers. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.
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9.Schutzrechte Dritter
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Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern der Besteller dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei.
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10.Datenschutz
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Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden.
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11.Salvatorische Klausel
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
Stand 2011/01/11